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Schulgebühren

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Schulen in freier Trägerschaft sind auf dem Bildungsmarkt selbständig tätig und können Zuschüsse von den jeweiligen Bundesländern erhalten. Zuschüsse und Subventionen können die Gesamtkosten des Schulbetriebs nur teilweise decken. Um die restlichen Kosten zu decken, erheben die privaten öffentlichen Schulen Gebühren.

Darüber hinaus hat unsere Technologieschule AIT ein System von Ermäßigungen und Studiengebühren, die sich nach dem Gesamteinkommen der Familie richten, sowie Rabatte für Ehegatten und Verwandte ersten Grades und Menschen mit Behinderungen, um allen Einkommensgruppen den gleichen Zugang zu Bildungsprodukten zu ermöglichen.

Kosten für zusätzliche Leistungen können nur nach vorheriger Absprache mit den Vertragspartnern entstehen. Kosten für zusätzliche Leistungen sind z.B. Kosten für Reisen, externe Seminare oder externe Arbeitsgruppen, zusätzliche Unterkunft während des Praktikums oder der Arbeit an einem Projekt.

Die Ermäßigungen werden für die gesamte Studiendauer gewährt. Wenn die Studierenden Anspruch auf mehr als eine Leistung (Ermäßigung) haben, wird die maximale Leistung (Ermäßigung) gewährt. Leistungen (Ermäßigungen) sind nicht kumulierbar.

Während der Aufnahmeverfahren sind Aktionen möglich, die eine Ermäßigung der Studiengebühren vorsehen.

In Ausnahmefällen bei schwieriger finanzieller Lage kann die Ermäßigung nach dem Ermessen des Schulleiters individuell berechnet werden.

Ermäßigung für Brüder, Schwestern und nahe Verwandte.

Wenn Ehegatten und Verwandte ersten Grades gleichzeitig die Technologische Schule besuchen, wird ab dem zweiten Verwandten ein Rabatt von 20 % für Ehegatten und Verwandte ersten Grades gewährt. Die Studiengebühr für den Verwandten ersten Grades muss in voller Höhe gezahlt werden. Die Anmeldegebühr und die Gebühren für andere Dienstleistungen sind in der Ermäßigung für Ehegatten und Verwandte ersten Grades nicht enthalten.

Berechnung der Studiengebühren.

Das Schulgeld richtet sich nach dem Einkommen. Das Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte, die im letzten Kalenderjahr vor der Festsetzung des Studienbeitrags erzielt wurden (z.B. Studienbeiträge im Studienjahr 2021/2022 richten sich nach positiven Einkünften im Kalenderjahr 2020). Die folgenden Einkommensarten werden bei der Berechnung der Studiengebühren als positive Einkünfte berücksichtigt:

Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieben, Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden, Stiftungserträge, Wertsteigerungen von Aktien)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkommen aus so genannten Minijobs, Zuschüsse, Unterhalt, Schwangeren- und Wochengeld, Elterngeld, Kindergeld, Krankengeld, Verletztengeld, Einkommen nach dem SGB III zur Arbeitsförderung (z.B. Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Lohnausgleich, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Wohngeld), Zuschüsse nach dem Unterhalts-, Beamten- oder sonstigen Sozialversicherungsrecht.

Für juristische Personen/Unternehmen und Studierende, die von öffentlichen Einrichtungen bezahlt werden, gibt es keine Ermäßigungen oder Zuschüsse, die Gebühren richten sich nach der DEKRA Lizenz.

Jährliches Bruttoeinkommen €

bis zu 29.999

Gesamte Programmgebühr

€3 680,00

Monatliche Gebühr vormittags

 (7 Monate) € **

€460,00

Monatliche Gebühr abends (12 Monate) € **

€299,00

Zahlung in % des Gesamtpreises

32

Promo-Code

302023

Abbruch des Studiums (KÜNDIGUNG)***

Die Kündigung muss schriftlich über das persönliche Konto des Studierenden erfolgen oder per E-Mail an angela@ait-tr.de gesendet werden. 

Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage am Anfang des Monats. Dies bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 14. des jeweiligen Monats im Voraus schriftlich bei uns eingehen muss.

Wird die schriftliche Kündigung verspätet eingereicht, müssen Sie auch die Studiengebühren für den Folgemonat zahlen.

Beispiel: Wenn Sie ab Februar nicht mehr bei uns studieren können, müssen Sie dies bis spätestens 14. Januar mitteilen.

* In Ausnahmefällen bei schwieriger finanzieller Lage können nach Ermessen des Schulleiters Ratenzahlungen von bis zu 14 Monaten gewährt werden.

** Im Falle der Zahlung in einer Rate (im Voraus) kann nach Ermessen des Direktors der Schule ein zusätzlicher Rabatt gewährt werden.

*** Gemäß dem Rahmenvertrag https://www.ait-tr.de/rahmenvertrag

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